Häufig gestellte Fragen
Frage: Welche Philosophie steht hinter dem Award?
Computer und das Internet sind leistungsfähige Werkzeuge, mit denen Menschen ihre sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände verbessern können. Mithilfe dieser technologischen Hilfsmittel können Menschen unabhängig von Alter, Rasse, Einkommen oder Wohnort Bildung und Arbeit bekommen, Angebote staatlicher Stellen nutzen, sich über wichtige Gesundheitsfragen informieren, online Geschäfte abwickeln sowie Wissen und Ideen austauschen.
Die Initiative Globale Bibliotheken der Stiftung setzt sich für die Vermittlung von Wissen und Chancen über öffentliche Bibliotheken ein, die ihren Kunden freien Zugang zu Computern und Internet bieten. Frühere Gewinner des Access to Learning Award (ATLA) helfen Menschen in einigen der abgelegensten, ärmsten Regionen der Welt dabei, ihre Lebensumstände zu verbessern und gesünder und produktiver zu leben. ATLA ist eine Auszeichnung für die innovativen Wege, die Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen bei der Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen finden. Ziel dieses Preises ist es, die Entwicklung und Umsetzung neuer Aktivitäten zu fördern, die den Zugang zu Informationen und Technologie in aller Welt erleichtern.
Frage: Welche Arten von Einrichtungen können sich bewerben?
Zur Teilnahme an der Ausschreibung sind Bibliotheken und ähnliche Organisationen außerhalb der USA aufgerufen, die Menschen über die kostenfreie Nutzung von Computern und Internet Zugang zu Informationen verschaffen. Die Stiftung ruft insbesondere Organisationen aus Entwicklungsländern oder benachteiligten Regionen auf, sich für den Award zu bewerben. Besondere Beachtung finden Bewerbungen von Organisationen, die unterprivilegierte Bevölkerungsgruppen wie etwa einkommensschwache oder behinderte Menschen oder Angehörige von Minderheiten unterstützen, sofern ihre Dienstleistungen allen Mitgliedern der Gemeinschaft zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie, dass Organisationen innerhalb der USA nicht an der Ausschreibung teilnehmen dürfen. Dies gilt auch für US-amerikanische Einrichtungen, deren Tätigkeitsbereich außerhalb der USA liegt. Bei Kooperationen zwischen US-amerikanischen Organisationen und lokalen Einrichtungen außerhalb der USA kann sich die lokale Partnerorganisation gerne für den ATLA bewerben.
Frage: Gelten irgendwelche Einschränkungen für teilnahmeberechtigte Einrichtungen?
Ja. Zusätzlich zur Grundvoraussetzung, dass die Organisation freien, öffentlichen Zugang zu Computern und Internet bereitstellen muss, gelten folgende Einschränkungen für Einrichtungen, die sich für den Access to Learning Award bewerben möchten:
- Organisationen innerhalb der USA sind nicht teilnahmeberechtigt. Dies gilt auch für US-amerikanische Einrichtungen, deren Tätigkeitsbereich außerhalb der USA liegt. Bei Kooperationen zwischen US-amerikanischen Organisationen und lokalen Einrichtungen außerhalb der USA kann sich die lokale Partnerorganisation gerne für den ATLA bewerben.
• Nicht zur Teilnahme berechtigt sind auch Organisationen, die Fördermittel von der Bill & Melinda Gates-Stiftung erhalten oder erhielten (dies schließt auch Organisationen aus dem Programm Globale Gesundheit ein).
- Die Bewerbung darf sich nur auf EINE (1) Organisation beziehen. Die Stiftung akzeptiert keine gemeinsamen Bewerbungen für das ATLA-Programm.
- Sollte die Bewerberorganisation mehrere Computerzentren betreiben, müssen ALLE diese Standorte zurzeit freien, öffentlichen Zugang zu Computern und Internet bieten. Bewerbungen von Organisationen, die in manchen ihrer Computerzentren Nutzungsgebühren verlangen, werden nicht berücksichtigt.
Frage: Wie ist „freier, öffentlicher Zugang“ definiert?
Eine Bibliothek oder ähnliche Einrichtung bietet „freien, öffentlichen Zugang“ zu Computern und dem Internet, wenn alle ihre Kunden – ohne Ausnahme – diese Angebote und Technologien kostenlos nutzen können. Die Organisation muss darlegen, wie sie den Menschen innovative Technologien in gemeinschaftlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, ohne dafür Mitgliedsbeiträge oder Nutzungsgebühren zu verlangen. Außerdem müssen die angebotenen Technologieschulungen für Kunden und Mitarbeiter detailliert vorgestellt werden. Organisationen, die ihre Dienstleistungen einschränken oder Gebühren für die Computer- bzw. Internetnutzung verlangen, sind nicht teilnahmeberechtigt. Im Zusammenhang mit der ATLA-Ausschreibung ist unter „Zugang“ die Bereitstellung von Computern mit Internetverbindungen an einem festen Standort zu verstehen. (Projekte, deren Schwerpunkt die Bereitstellung von digitalen Inhalten, Online-Datenbanken oder Software ist, werden bei diesem Programm nicht berücksichtigt.) Detaillierte Fragen zur Teilnahmeberechtigung senden Sie bitte per E-Mail an den Verantwortlichen des Programms unter atla@gatesfoundation.org.
Frage: Was gilt als innovativ?
Innovative Programme ermöglichen den Zugang zu Informationen und Wissen durch Technologien und Dienstleistungen, die den Menschen zuvor noch nicht zur Verfügung standen. Berücksichtigt werden Programme jeden Umfangs. Wir suchen ganz gezielt nach erstmaliger Internetverfügbarkeit, Schulungsprogrammen sowie nachhaltigen Modellen und Initiativen für unterprivilegierte Bevölkerungsgruppen.
Frage: Wie stellt die Stiftung fest, ob eine Organisation den freien Computer- und Internetzugang auch wirkungsvoll bereitstellt?
Die kostenlose Bereitstellung von Technologie und Dienstleistungen durch ein Programm gilt als wirkungsvoll, wenn Hilfsmittel, Schulungen und Hilfestellungen angeboten werden, aus denen die Kunden und ihre Umgebung direkten Nutzen ziehen. Lassen Sie uns dies anhand einiger Beispiele verdeutlichen: Bauern wird gezeigt, wie sie sich im Internet über Preise für landwirtschaftliche Produkte oder neue Anbaumethoden informieren können; Arbeitsuchenden wird ermöglicht, ihre Technologiekenntnisse auszubauen und online Stellenangebote zu suchen und zu beantworten; Schülern wird beigebracht, wie sie Internet-Ressourcen für ihre Schularbeiten nutzen. Neben Einzelberichten zu solchen Erfolgen fordert die Stiftung von Bewerberorganisationen zudem, die positiven Auswirkungen ihrer Aktivitäten möglichst auch durch quantitative Daten zu unterstreichen.
Frage: Dient dieser Preis der Förderung geplanter Projekte oder Aktivitäten?
Nein. Der ATLA ist eine einmalige Auszeichnung für Organisationen, die Programme ins Leben gerufen haben, die aktuell freien öffentlichen Zugang zu Computern und dem Internet anbieten. Der Preis wird also in Anerkennung gegenwärtig erbrachter Leistungen verliehen.
Frage: Gelten Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Preisgelds?
Ja. Das Preisgeld darf ausschließlich für die gemeinnützigen, bildungsorientierten, wissenschaftlichen oder literarischen Zwecke der Gewinnerorganisation eingesetzt werden. Außerdem darf das Preisgeld weder ganz noch teilweise dazu verwendet werden, Einfluss auf die Rechtsprechung zu nehmen oder an Wahlkampfaktivitäten für oder gegen bestimmte Kandidaten für politische Ämter teilzunehmen. Bei der Annahme der Auszeichnung muss die Gewinnerorganisation diesen Einschränkungen für die Nutzung des von der Stiftung ausgesetzten Preisgelds zustimmen. Im Zuge des Auswahlverfahrens wird der ATLA-Gewinner von der Stiftung aufgefordert, die Nutzung des Preisgelds näher zu erläutern. Die Gewinner sind verpflichtet, der Stiftung in regelmäßigen Abständen über die Verwendung des Preisgelds zu berichten und die Geldmittel auf von der Stiftung genehmigten Konten zu verwalten.
Frage: Dürfen Einrichtungen, die sich schon ein Mal beworben haben, auch dieses Jahr wieder an der Ausschreibung teilnehmen?
Ja. Zur Teilnahme berechtigte Bibliotheken oder ähnliche Einrichtungen dürfen sich gerne erneut bewerben. Frühere Gewinner des Awards sind jedoch nicht mehr teilnahmeberechtigt. Gescheiterte Bewerber sollten Jury-Feedback zu früheren ATLA-Bewerbungen in ihre neuen Bewerbungen einfließen lassen. Erneute Bewerbungen sollten unbedingt auch aktualisierte oder neue Informationen zu den Aktivitäten zur Bereitstellung von Technologien enthalten, die seit der letzten Bewerbung durchgeführt wurden.